AGB's B2B
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen 10/2023
1. Auftragsannahme, Auftragsbestätigung
a) Wir arbeiten ausschließlich zu diesen Bedingungen. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer. Bedingungen unserer Kunden, die diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen widersprechen, gelten nur, falls und soweit ihre Gültigkeit von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt wurde. Stillschweigen unsererseits gegenüber anderslautenden Bedingungen – auch in einem eventuellen Bestätigungsschreiben – gilt auf keinen Fall als Anerkennung oder Zustimmung. Spätestens mit der Annahme eines Kundenauftrags durch uns, gilt die Verbindlichkeit unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen in ihrer jeweils gültigen Fassung als anerkannt.
b) Aufträge kommen durch die Entgegennahme des Kundenauftrags durch uns zustande. Wir können bei Bestellungen innerhalb einer Frist von 10 Tagen nach Entgegennahme des Auftrages vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen zurücktreten.
2. Rücktritts-, Vorkasserecht, Lieferfristverlängerung
Voraussetzung für die Lieferungsfrist ist die zweifelsfreie Kreditwürdigkeit des Käufers, die dieser mit der Abgabe seiner Bestellung versichert. Bestehen entgegen dieser Versicherung Zweifel an seiner Kreditwürdigkeit oder werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, durch die unser Anspruch auf die Gegenleistung in der sich aus dem Auftrag ergebenden Höhe gefährdet wird, insbesondere eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, Räumungsverkauf, Insolvenzantrag, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Verzug mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in nicht unbedeutender Höhe etc., sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten oder Schadensersatz zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Vereinbarte Lieferfristen gelten von diesem Zeitpunkt an als unterbrochen.
3. Unterbrechung der Lieferung
Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche andauern oder voraussichtlich dauern, verlängern sich laufende Lieferfristen ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um fünf Wochen zuzüglich Nachlieferungsfrist. Die Verlängerung entfällt, wenn der anderen Partei nicht unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird. Ist die Ankündigung nicht unverzüglich erfolgt, so kann der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten. Er muss dies jedoch mindestens zwei Wochen vor Ausübung des Rücktrittsrechts schriftlich ankündigen.
4. Nachlieferungsfrist
Nach Ablauf der Lieferungsfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 18 Tagen in Gang gesetzt. Nach Ablauf der Nachlieferungsfrist gilt der Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen als erfolgt, wenn nicht der Käufer innerhalb weiterer 12 Tage verlangt, dass der Vertrag erfüllt wird. Will der Käufer Schadensersatz wegen Nichterfüllung beanspruchen oder vom Vertrag zurücktreten, so muss er dem Verkäufer eine Nachlieferungsfrist von 3 Wochen setzen mit der Androhung, dass er nach Ablauf der Frist die Erfüllung ablehne. Die Nachlieferungsfrist wird von dem Tag an gerechnet, an dem diese Mitteilung des Käufers bei uns eingeht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferungen ausgeschlossen.
5. Mängelrügen, Teillieferungen
a) Der Besteller ist verpflichtet, die Waren unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und uns eventuelle Mängel innerhalb einer Ausschlussfrist von 8 Tagen nach Wareneingang mitzuteilen. Die Ware gilt auch dann als genehmigt, wenn der Besteller im Fall einer Rüge die Ware auf unser Verlangen hin nicht innerhalb einer Woche zurückschickt. Bei versteckten Mängeln gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
b) Handelsübliche oder geringe technisch nicht vermeidbare Abweichungen hinsichtlich Qualität, Farbe oder Design dürfen nicht beanstandet werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 14 Tagen nach Rückempfang der Ware. Bei einem Fehlschlag der Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verbleibt es insoweit bei dem Anspruch des Käufers auf Minderung bzw. Rückgängigmachung des Vertrages.
c) Wir sind berechtigt, entsprechend dem Produktionsfortgang Teillieferungen vorzunehmen und solche gesondert zu fakturieren.
6. Fälligkeit, elektronische Rechnung, Kontoauszüge, Einzugsverfahren
a) Die Rechnungen werden zum Tag der Auslieferung ausgestellt und sie sind innerhalb von 30 Tagen ab deren Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
b) Der Besteller stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu und teilt uns eine gültige E-Mail-Anschrift mit.
c) Die Zahlungen sind durch Überweisung oder nach unserer Wahl durch Bankeinzug zu leisten. Maßgeblich für den Zahlungseingang ist das Datum der vorbehaltslosen Gutschrift auf unserem Konto.
c) Wir versenden über offene Rechnungen regelmäßig Kontoauszüge. Der Besteller ist verpflichtet, diese auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Falls er eventuelle Differenzen trotz eines entsprechenden Hinweises in dem Kontoauszug nicht innerhalb von 10 Tagen schriftlich rügt, gilt die im Auszug errechnete Forderung als anerkannt.
d) Zahlungen werden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und – soweit diese ausgeglichen sind – auf die weniger gesicherte, sonst auf die ältere Hauptsacheforderung verrechnet.
7. Zahlungsrückstand, Aufrechnungsverbot, pauschaler Schadensersatz
a) Kommt der Besteller mit seinen Abnahme- oder Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise in nicht unerheblichem Maß länger als 10 Tage in Rückstand, tritt dann einer Verkürzung der dem Käufer ursprünglich bewilligten Zahlungsfristen auf 7 Tage ab Rechnungszugang ein. Vor Ausgleich fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Kosten und Zinsen oder bei unberechtigter Annahmeverweigerung einer Lieferung sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Eine Aufrechnung des Käufers oder ein Zurückbehaltungsrecht ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
b) Falls der Besteller nicht beliefert werden muss (z.B. nach § 2 oder § 7a dieser AGB), insbesondere weil er mit seinen Abnahme- und Zahlungsverpflichtungen in Rückstand ist, sind wir nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen nach Absendung einer schriftlichen Ankündigung berechtigt, über die Ware anderweitig zu verfügen und den hieraus entstehenden Verlust anstelle seines Erfüllungsanspruchs bei dem Besteller geltend zu machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 30 % des Fakturenwertes o. MwSt. Der Schadensbetrag ist jedoch höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir einen höheren oder wenn der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
8. Eigentumsvorbehalt
a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Haupt- und Nebenforderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung unser Eigentum. Der Käufer ist während der Dauer dieses Eigentumsvorbehaltsrechts ausschließlich berechtigt, die Waren im Rahmen des üblichen Betriebes seines Geschäfts zu verkaufen, er ist so lange nicht berechtigt, solche Ware zu verpfänden oder sicherungszuübereignen oder Sonderverkäufe zu veranstalten. Im Fall einer Pfändung ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich von der Pfändung unter Bezeichnung der gepfändeten Gegenstände zu berichten und insbesondere die Anschrift des Gläubigers, eines Versteigerungstermins und die Anschrift des zuständigen Gerichtsvollziehers zu nennen. Die Kosten der Abwehr von Pfändungen Dritter in unsere Ware trägt der Käufer.
b) Gerät der Käufer mit der Bezahlung einer oder mehrerer laufender Rechnungen ganz oder teilweise länger als 10 Tage in Rückstand, sind wir berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsware herauszuverlangen oder dem Käufer die weitere Verfügung über diese Ware zu untersagen, ohne dass mit der Ausübung dieses Rechts ein Vertragsrücktritt oder ein Übergang vom vertraglichen Kaufpreisanspruch auf einen Schadensersatzanspruch verbunden ist.
c) Übersteigt der realisierbare Wert der Eigentumsvorbehaltsware unsere Forderungen um mehr als 20 %, kann der Käufer verlangen, dass ihm das Eigentum an Waren im Wert des übersteigenden Betrages übertragen wird. Die Auswahl der zu übertragenden Teile steht uns zu.
9. Preis, Verpackung, Versand
Die Preise gelten jeweils, soweit nicht anders angegeben, in Euro ab Sitz unserer Firma und erhöhen sich noch um eine eventuell anfallende gesetzliche Mehrwertsteuer. Wenn nicht anders vereinbart, entscheiden wir über die Art des Versandes. Die Ware wird ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht versichert, - sie reist auf Kosten und Gefahr des Käufers.
10. Liefertermine
a) Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die festgelegten Liefertermine als ungefährer Versandtag.
b) Der Lauf von vereinbarten Lieferfristen wird unterbrochen, soweit und solange der Besteller mit seinen sonstigen Zahlungs- oder Abnahmeverpflichtungen gegenüber uns ganz oder teilweise in Rückstand gerät.
c) Es werden keine Fixgeschäft vereinbart, es sei denn, dass diese ausdrücklich und schriftlich vereinbart worden sind.
11. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
Wir haften zudem unbeschränkt für schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalspflicht) ist der Höhe nach begrenzt auf den nach der Art des Auftrags vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist unsere Haftung ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.
12. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl
a) Erfüllungsort ist der Sitz unserer Handelsniederlassung.
b) Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für Klagen der Sitz unserer Niederlassung. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt eines Kunden zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist oder wenn der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Gesetze der BRD verlegt.
c) Nach unserer Wahl sind wir auch jederzeit berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
d) Für die Rechtsbeziehungen auch mit ausländischen Bestellern gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist also allein das Kaufrecht des deutschen BGB oder des deutschen HGB. Auch falls dies im Heimatrecht des Käufers nicht vorgesehen sein sollte, sind ausländische wie inländische Käufer verpflichtet, uns sämtliche im Zusammenhang mit der Verfolgung unserer aus den Warenbestellungen resultierenden Ansprüche entstehenden Kosten einschließlich der in Deutschland angefallenen Kosten zu erstatten.
13. Sonstiges
Wird eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die sonstigen Regelungen unberührt.